Stand 17. März 2023 – Beitragsordnung des TC Harxheim als Download


Die Beitragspflicht beginnt mit dem Jahr, in dem der Beitritt erfolgt. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich im April mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Die Abgeltungsbeträge für nicht geleistete Pflichtarbeitsstunden, Trainingsgebühren und nach vorausgegangener Information auch noch nicht bezahlte Beträge aus der Getränkeliste werden gleichfalls per Lastschrift eingezogen. Anfallende Gebühren für Rücklastschriften müssen von dem Mitglied getragen werden.


1. Erwachsene

Jahresbeitrag (T) Tennisplätze inkl. Nutzung Beachfeld: 180,- Euro
Jahresbeitrag (B) Beachfeld: 60,- Euro


2. Ehepaare, nicht eheliche Lebensgemeinschaften, eingetragene Lebenspartnerschaften

Jahresbeitrag (T) Tennisplätze inkl. Nutzung Beachfeld: 260,- Euro
Jahresbeitrag (B) Beachfeld: 90,- Euro


3. Erwachsene (ermäßigt)

(a) bis zum vollendeten 26. Lebensjahr

Jahresbeitrag (T) Tennisplätze inkl. Nutzung Beachfeld: 90,- Euro
Jahresbeitrag (B) Beachfeld: 45,- Euro

(b) Studenten und Auszubildende (gemäß jährlichem Nachweis bis 31.03.)

Jahresbeitrag (T) Tennisplätze inkl. Nutzung Beachfeld: 90,- Euro
Jahresbeitrag (B) Beachfeld: 45,- Euro


4. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Jahresbeitrag (T) Tennisplätze inkl. Nutzung Beachfeld: 60,- Euro
Jahresbeitrag (B) Beachfeld: 30,- Euro


5. Passive Mitglieder

Jahresbeitrag (T) Tennisplätze inkl. Nutzung Beachfeld: 50,- Euro
Jahresbeitrag (B) Beachfeld: –


6. Familienbeiträge

(a) Erwachsene, Paare gemäß Ziffer 2

Jahresbeitrag (T) Tennisplätze inkl. Nutzung Beachfeld: 260,- Euro
Jahresbeitrag (B) Beachfeld: 90,- Euro

(b) 1. Kind

Jahresbeitrag (T) Tennisplätze inkl. Nutzung Beachfeld: 50,- Euro
Jahresbeitrag (B) Beachfeld: 30,- Euro

(c) 2. Kind

Jahresbeitrag (T) Tennisplätze inkl. Nutzung Beachfeld: 25,- Euro
Jahresbeitrag (B) Beachfeld: 20,- Euro

(d) 3. Kind

Jahresbeitrag (T) Tennisplätze inkl. Nutzung Beachfeld: 12,- Euro
Jahresbeitrag (B) Beachfeld: 10,- Euro


7. Arbeitsstunden

Gemäß Beschluss Mitgliederversammlung ausgesetzt


8. Pflege Beachfeld

Die Nutzer des Beachfeldes werden gebeten im Rahmen der anstehenden Pflege des Geländes rund um das Beachfeld zu helfen und die Platzpflegeordnung Beachfeld einzuhalten.

Zu Ziffer 6: Als Kind im Sinne der Ziffer 6 gelten Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 26. Lebensjahr und Studenten bzw. Auszubildende (gemäß jährlichem Nachweis bis 31.3.).


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