Stand 28. März 2014 – Ehrenordnung des TC Harxheim als Download


Für besondere herausragende Verdienste für den TC Harxheim e.V. und seine Verwirklichung der Vereinsziele gilt durch Beschluss des Vorstandes und der Bekanntgabe in der Mitgliederversammlung vom 28. März 2014 folgende Ehrenordnung:

Der Tennisclub Harxheim e.V. verleiht in würdigem Rahmen an ihre Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung oder einer Vereinsfeier

  1. Für langjährige Mitgliedschaft
    a) eine Ehrennadel mit Ehrenurkunde für 25 Jahre Mitgliedschaft,
    b) eine Ehrennadel mit Ehrenurkunde für 50 Jahre Mitgliedschaft.
  2. Für außerordentliche Verdienste für den TC Harxheim, ohne Rücksicht auf die Dauer der Mitgliedschaft, eine dem Verdienst entsprechende Ehrung mit Dankesurkunde aufgrund eines Vorstandsbeschlusses.
  3. In bestimmten Fällen kann eine Auszeichnung an Nichtmitglieder, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, aufgrund eines Vorstandsbeschlusses verliehen werden. Sie besitzen keinerlei Stimmrechte bei Abstimmungen im Verein. Sie sind berechtigt, an allen Vereinsveranstaltungen teilzunehmen, haben jedoch über die dort diskutieren Vereins-Angelegenheiten Stillschweigen zu waren
  4. Zum Ehrenmitglied wird ernannt, wer
    a) dem Verein mindestens 50 Jahre ununterbrochen angehört,
    b) dem Vorstand des Vereins mindestens 25 Jahre angehört.
    Ehrenmitglieder erhalten eine Ehrenurkunde und sind auf Lebenszeit vom Beitrag befreit.
  5. Zum Ehrenvorsitzenden kann nur ein aus dem Amt scheidender Vorsitzender nach langjähriger, erfolgreicher Vorstandstätigkeit aufgrund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung ernannt werden. Ein Ehrenvorsitzender erhält eine Ernennungsurkunde, hat Sitz und Stimme im Vorstand und ist auf Lebenszeit vom Mitgliedsbeitrag befreit.
  6. Für die Verleihung der Ehrungen ist ausschließlich der Vorstand zuständig.
  7. Sämtliche Ehrungen können in den amtlichen Presseorganen und Tagespresse veröffentlicht werden.
  8. Ehrungen können auf einstimmigen Beschluss des Vorstandes widerrufen werden, wenn sich der Geehrte nach der Ehrung durch sein Verhalten als unwürdig erweist.
  9. Der Vorstand ist zuständig für Gratulationen zu runden Geburtstagen (ab 50., 60, 70. 80. usw.) von Vereinsmitgliedern. Im Falle einer Einladung wird ein angemessenes Geschenk überreicht.
  10. Das Kondolieren in Trauerfällen obliegt dem geschäftsführenden Vorstand (Vorsitzenden) oder einer von ihm beauftragten Person. Bei Ehrenmitgliedern, Ehrenvorsitzendem und aktiven Vorstandsmitgliedern erfolgt die Totenehrung durch einen Kranz/Schale sowie einem Nachruf in der Tageszeitung oder Amtsblatt.
  11. Der Vorstand des TC Harxheim meldet dem Sportbund Rheinhessen Mitglieder, die in Anerkennung Ihrer besonderen Verdienste um die Förderung des Sports und aufgrund der Kriterien des Sportbundes Rheinhessen mit einer Ehrennadel oder einem Ehrenbrief ausgezeichnet werden sollen.

Diese Ehrenordnung tritt am 1. April 2014 in Kraft